Bestellerprinzip: Unterschied bei Verkauf und Vermietung

Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.

Inhaltsverzeichnis

  • In aller Kürze
  • Was ist das Bestellerprinzip?
  • Was hat sich 2024 geändert?
  • Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf
  • Bestellerprinzip bei der Vermietung
  • Fazit

In aller Kürze

  • Das Bestellerprinzip gilt nur bei der Vermietung: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision.
  • Beim Verkauf gelten andere Regeln seit dem 23.12.2024: Der Käufer darf nicht mehr allein für die Provision aufkommen.
  • Bei Doppeltätigkeit des Maklers wird die Provision meist halbiert.
  • Mündliche Verträge sind in beiden Fällen nicht rechtsgültig.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip wurde im Juni 2015 gesetzlich eingeführt.

🔹 Es bedeutet:
👉 Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen.

🔹 Ziel der Regelung:
👉 Schutz für Mieter, damit sie nicht für Makler zahlen müssen, die vom Vermieter beauftragt wurden.

Das Prinzip wurde im Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) verankert und betrifft ausschließlich Wohnimmobilien zur Vermietung.

Was hat sich 2024 geändert?

Zum 23.12.2024 wurde die Maklerprovision beim Verkauf neu geregelt:

  • Die Regelung betrifft Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser
  • Käufer müssen maximal 50 % der Provision zahlen
  • Eine reine Übertragung der Maklerkosten auf den Käufer ist nicht mehr zulässig

⚖️ Die gesetzliche Grundlage:
§ 656a – 656d BGB

Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf

Beim Verkauf greift kein echtes Bestellerprinzip, aber:

  • Beauftragt der Verkäufer den Makler, muss er mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen
  • Bei Doppeltätigkeit des Maklers → 50/50-Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer
  • Der Käufer kann einen Zahlungsnachweis vom Verkäufer verlangen, bevor er selbst zahlt
  • Mündliche Maklerverträge sind unwirksam

💡 Wichtig: Diese Regelung gilt nur für den Verkauf an Privatpersonen.

Bestellerprinzip bei der Vermietung

Seit dem 01.06.2015 gilt bei der Vermietung das reine Bestellerprinzip:

  • Nur derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt
  • In der Praxis ist das fast immer der Vermieter
  • Der Mieter zahlt nur, wenn er selbst einen Suchauftrag erteilt und die Wohnung nicht schon im Makler-Portfolio war
  • Auch hier sind mündliche Verträge unwirksam

📌 Gültig für:
Wohnungen & Häuser zur privaten Vermietung

Fazit: Unterschied bei Verkauf und Vermietung

SituationGilt Bestellerprinzip?Wer zahlt die Provision?Vermietung✅ JaAuftraggeber (meist Vermieter)Verkauf❌ Nein (nur geregelt)Beide Parteien – max. 50 % vom Käufer

✔ Beim Mieten ist die Regel klar: Wer bestellt, bezahlt.
✔ Beim Verkaufen ist die Regelung komplexer – Käufer dürfen nicht benachteiligt werden.
✔ In beiden Fällen sind schriftliche Verträge notwendig.

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