Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.
Das Bestellerprinzip wurde im Juni 2015 gesetzlich eingeführt.
🔹 Es bedeutet:
👉 Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen.
🔹 Ziel der Regelung:
👉 Schutz für Mieter, damit sie nicht für Makler zahlen müssen, die vom Vermieter beauftragt wurden.
Das Prinzip wurde im Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) verankert und betrifft ausschließlich Wohnimmobilien zur Vermietung.
Zum 23.12.2024 wurde die Maklerprovision beim Verkauf neu geregelt:
⚖️ Die gesetzliche Grundlage:
§ 656a – 656d BGB
Beim Verkauf greift kein echtes Bestellerprinzip, aber:
💡 Wichtig: Diese Regelung gilt nur für den Verkauf an Privatpersonen.
Seit dem 01.06.2015 gilt bei der Vermietung das reine Bestellerprinzip:
📌 Gültig für:
Wohnungen & Häuser zur privaten Vermietung
SituationGilt Bestellerprinzip?Wer zahlt die Provision?Vermietung✅ JaAuftraggeber (meist Vermieter)Verkauf❌ Nein (nur geregelt)Beide Parteien – max. 50 % vom Käufer
✔ Beim Mieten ist die Regel klar: Wer bestellt, bezahlt.
✔ Beim Verkaufen ist die Regelung komplexer – Käufer dürfen nicht benachteiligt werden.
✔ In beiden Fällen sind schriftliche Verträge notwendig.
Dann verkaufen Sie Ihre Immobilie direkt an uns:
✅ Keine Provision oder Maklerkosten
✅ Kaufangebot in 24 Stunden
✅ Diskreter & schneller Verkauf
✅ Auch bei Renovierungsbedarf oder unvollständigen Unterlagen
📞 Jetzt kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren – wir rufen Sie an, wenn es für Sie passt!