Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.
Das sogenannte Bestellerprinzip regelt eindeutig:
👉 Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen.
Beauftragt also der Vermieter den Makler, trägt er auch die Kosten – ein Umlagern auf den Mieter ist unzulässig.
Wichtig: Damit ein Provisionsanspruch überhaupt entsteht, muss ein wirksamer Maklervertrag vorliegen.
Ein Makler darf nur dann Provision verlangen, wenn:
👉 Ohne Vertrag oder erfolgreiche Vermittlung besteht kein Anspruch auf Maklergebühren.
Die Höhe hängt davon ab, wer den Makler beauftragt:
🔹 Wenn der Mieter beauftragt:
🔹 Wenn der Vermieter beauftragt:
Maklerprovisionen sind nicht in Stein gemeißelt.
➡️ Vor Vertragsunterzeichnung können beide Seiten über die Höhe verhandeln.
Tipp: Fragen Sie aktiv nach einem Nachlass – besonders bei längerer Vermarktung oder angespanntem Mietmarkt.
Ja – in einigen Fällen komplett.
🏡 Statt Vermietung verkaufen
Wenn Sie Ihre Wohnung nicht zwingend vermieten müssen, können Sie diese direkt an uns verkaufen – ganz ohne Makler.
Ihre Vorteile:
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Kein Provisionsanspruch besteht, wenn:
👉 In diesen Fällen ist jede Forderung auf Provision unzulässig.
Auftraggeber: Mieter
Maklerkosten: Max. 2 Nettokaltmieten + MwSt.
Gesetzliche Grundlage: § 2 WoVermG
Auftraggeber: Vermieter
Maklerkosten: Vertragsfreiheit (z. B. 2–3 Monatsmieten)
Gesetzliche Grundlage: BGB / freie Vereinbarung
Kein Auftraggeber / Sozialwohnung
Maklerkosten: ❌ Keine Provision erlaubt
Gesetzliche Grundlage: Ausnahmen nach WoVermG
👉 Statt Mietersuche und Maklerkosten:
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