Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.
Immobilien wechseln in Deutschland häufig im Rahmen von Erbschaften den Besitzer. Damit verbunden ist meist auch die Pflicht zur Zahlung der Erbschaftssteuer. Daher stellt sich vielen Erben die zentrale Frage:
„Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?“
Die Antwort darauf ist entscheidend für die steuerliche Belastung. Ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind – eine unabhängige Wertermittlung ist dringend zu empfehlen. Nur so lassen sich überhöhte Steuerforderungen vermeiden oder anfechten.
Die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert der Immobilie – also der objektive Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Um diesen zu bestimmen, wenden Finanzämter folgende Bewertungsverfahren an:
Ideal für Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser in gut erschlossenen Gebieten. Der Wert wird durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien geschätzt.
Kommt bei vermieteten Objekten zur Anwendung. Der Wert ergibt sich aus:
Auch der Bodenwert (aus Bodenrichtwertkarte) fließt ein.
Hier werden Herstellungskosten der baulichen Anlagen (abzüglich Alterswertminderung) mit dem Bodenwert und Zusatzwerten (z. B. Garage, Garten) addiert.
⚠️ Wichtig: Die vom Finanzamt festgelegten Werte liegen häufig über dem realen Marktwert. In solchen Fällen ist ein Gegengutachten durch einen neutralen Sachverständigen sinnvoll.
Unser kostenloser Immobilienwert-Rechner berücksichtigt u. a.:
In wenigen Minuten erhalten Sie eine erste, realistische Einschätzung. Ideal zur Orientierung für steuerliche Fragen oder einen späteren Verkauf.
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach:
Beispielhafte Freibeträge gemäß § 16 ErbStG:
Liegt der Immobilienwert über dem Freibetrag, fällt für den Differenzbetrag eine gestaffelte Steuer an.
In manchen Fällen kann der Verkauf der Immobilie helfen, steuerliche Belastungen zu reduzieren:
Sie verkaufen die geerbte Immobilie und verwenden den Erlös, um ggf. anfallende Erbschaftssteuer zu decken. Vorteil: Liquidität.
Der Erblasser verkauft die Immobilie zu Lebzeiten und schenkt den Erlös unter Einhaltung der 10-Jahres-Fristen. Damit lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen und Steuerlast vermeiden.
Bewohnen Sie die Immobilie als Ehepartner oder Kind selbst, kann die Steuerpflicht ganz entfallen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG).
Die Frage „Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?“ hat steuerlich große Bedeutung. Eine realistische, professionelle Bewertung schützt Sie vor unangemessen hoher Steuerbelastung.
Ob als Alleinerbe oder innerhalb einer Erbengemeinschaft – mit einer transparenten Wertermittlung schaffen Sie die Grundlage für eine faire Aufteilung und vermeiden spätere Konflikte.
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