Spekulationssteuer Immobilien – das sollten Sie wissen

Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.

Inhaltsverzeichnis

  • Wann wird die Spekulationssteuer fällig?
  • Spekulationssteuer bei Eigennutzung
  • Wie hoch ist die Spekulationssteuer?
  • Spekulationssteuer vermeiden – so geht's
  • Gilt die Steuer auch für vermietete Immobilien?
  • Sonderfall: Erbschaft & Spekulationssteuer
  • Fazit: Wann fällt Spekulationssteuer an?

Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?

Die Spekulationssteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie erhoben wird – sofern bestimmte Fristen nicht eingehalten wurden. Besonders bei schnellen Weiterverkäufen nach dem Kauf oder bei geerbten Immobilien kann sie relevant werden.

Wann wird die Spekulationssteuer fällig?

Die Spekulationssteuer fällt nur an, wenn die Immobilie:

  • innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb oder Fertigstellung verkauft wird und
  • kein Selbstbezug in den letzten 3 Kalenderjahren bestand.

Beispiel:
Kauf: 2015 – Verkauf: 2023
Eigennutzung: seit 2021 → keine Spekulationssteuer
Keine Eigennutzung: → Spekulationssteuerpflichtig

💰 Die Steuer gilt als privates Veräußerungsgeschäft und wird dem regulären persönlichen Einkommensteuersatz unterstellt.

Was gilt bei Eigennutzung?

Wenn Sie die Immobilie:

  • im Verkaufsjahr und in den zwei vorangehenden Kalenderjahren selbst genutzt haben,
  • oder mindestens 10 Jahre im Besitz hatten,

dann sind Sie von der Spekulationssteuer befreitauch bei Gewinn.

📌 Wichtig: Eine volle Eigennutzung über 36 Monate ist nicht nötig – es reicht eine zusammenhängende Nutzung ab Anfang Jahr minus zwei Kalenderjahre bis zum Verkaufsdatum.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Die Höhe hängt ab vom:

  • Gewinn (Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Werbungskosten)
  • persönlichen Steuersatz (i. d. R. zwischen 14–45 %)

Beispielrechnung:

  • Kaufpreis: 200.000 €
  • Verkaufspreis: 270.000 €
  • Gewinn: 70.000 €
  • Steuersatz: 30 %
  • Spekulationssteuer: 21.000 €

Abziehbar sind:

  • Maklerkosten
  • Notargebühren
  • Grundbuchkosten
  • Modernisierungen (bei Nachweis)

Spekulationssteuer vermeiden – Das sollten Sie beachten

1. Spekulationsfrist einhalten

Nach 10 Jahren Besitz ist der Verkauf steuerfrei – unabhängig vom Gewinn.

2. Eigennutzung belegen

Selbstnutzung im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren schützt vor Steuerpflicht.

3. Erbschaft & Schenkung berücksichtigen

Bei Erbschaft zählt die Besitzdauer des Erblassers mit – nicht ab Erwerb durch den Erben!

4. Drei-Objekt-Grenze beachten

Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Immobilien verkauft, gilt als gewerblicher Verkäufer – das zieht Gewerbesteuer nach sich!

👉 Ausnahmefälle wie Scheidung oder Notsituation können individuell vom Finanzamt bewertet werden.

Fällt die Steuer bei vermieteten Immobilien an?

Ja, wenn die 10-Jahresfrist nicht eingehalten wird, unterliegen vermietete Objekte der Spekulationssteuer.

Ausnahme:
Bei Mehrfamilienhäusern mit selbstgenutztem Anteil ist nur der vermietete Anteil steuerpflichtig, der Rest bleibt steuerfrei.

Sonderfall: Erbschaft & Spekulationssteuer

Bei geerbten Immobilien gilt:

  • Die Besitzzeit des Erblassers wird angerechnet
  • Nach 10 Jahren Besitzzeit (inkl. Vorbesitzer) → steuerfreier Verkauf

Achtung bei Erbengemeinschaften:
Wenn ein Erbe die Immobilie übernimmt und die anderen auszahlt, startet die 10-Jahresfrist neu.

Fazit – Spekulationssteuer Immobilien im Überblick

FallSteuerpflicht?Verkauf nach 10 Jahren❌ NeinEigennutzung in 3 Kalenderjahren❌ NeinVermietung < 10 Jahre✅ JaErbschaft (Besitzzeit > 10 Jahre)❌ NeinErbschaft (Auszahlung an Miterben)✅ Ja (neu startende Frist)

Unser Tipp

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, prüfen Sie:

  • Ihre Besitzdauer
  • Ihre Nutzung (Eigennutzung/Vermietung)
  • Werbungskosten, die Ihre Steuerlast senken
  • Nutzen Sie unseren kostenlosen Immobilienrechner für eine erste Wertermittlung.

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