Sie wollen Ihre Immobilie privat verkaufen? Auch ohne professionelle Hilfe durch einen Immobilienmakler ist das gut möglich. Vorausgesetzt Sie können die notwendige Zeit mitbringen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, damit Ihr Hausverkauf ohne Makler problemlos über die Bühne geht.
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim Amtsgericht geführt wird. Es dokumentiert die Eigentumsverhältnisse, Rechte, Belastungen und Beschränkungen eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Es gibt zwei Hauptformen:
Fast jedes Grundstück in Deutschland ist grundbuchpflichtig – Ausnahmen gelten nur für sogenannte buchungsfreie Grundstücke wie z. B. Kirchenflächen, öffentliche Straßen oder Flüsse.
Im Grundbuch gibt es auch Sonderformen wie das Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch oder das Erbbaugrundbuch. Deshalb ist es wichtig, beim Prüfen eines Grundbuchauszugs auch auf Verweise zu weiteren Auszügen zu achten und diese mit einzusehen.
Ein „Grundstück“ umfasst dabei mehr als nur den Boden – auch Gebäude, Garagen, Stellplätze oder feste Anlagen wie Pools zählen dazu (§ 94 BGB).
Ein Grundbuchauszug gliedert sich in folgende Abschnitte:
Enthält:
Hier finden Sie:
Zeigt:
Umfasst z. B.:
Hier stehen:
Hinweis: Der Grundbuchauszug ist nur mit berechtigtem Interesse einsehbar (z. B. Kaufinteresse oder Eigentumsnachweis).
Beim Prüfen des Grundbuchauszugs sollten Sie besonders auf folgende Aspekte achten:
Wird das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen? Dann heißt das nicht automatisch, dass es nicht bebaubar ist. Prüfen Sie unbedingt den Bebauungsplan oder holen Sie eine Auskunft vom Bauamt ein.
Die tatsächliche Nutzung (z. B. Wohnfläche, Gewerbe, Leerstand) kann vom Eintrag abweichen. Ein Blick in die Nutzungspläne der Gemeinde bringt Klarheit.
Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Angabe im Grundbuch. Fragen Sie beim Katasteramt nach der aktuellen, amtlich vermessenen Grundstücksgröße.
Achten Sie auf mögliche Abweichungen zur offiziellen Adresse. Auch diese lassen sich über das Katasteramt oder Vermessungsamt klären.
Bestimmte Eintragungen im Grundbuchauszug können weitreichende Konsequenzen für den Käufer oder Verkäufer haben:
Weist der Auszug einen Sanierungsvermerk aus, bedeutet das:
Das sind Nutzungsrechte für Dritte, z. B.:
Ein Erbbaurecht bedeutet, dass die Immobilie auf fremdem Grund gebaut ist. Prüfen Sie:
Ein Grundbuchauszug ist ein zentrales Dokument beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Er liefert nicht nur Klarheit über die Eigentumsverhältnisse, sondern auch über bestehende Rechte, Belastungen oder Pflichten.
Damit Sie rechtlich und finanziell abgesichert sind, sollten Sie jeden Auszug gründlich prüfen – idealerweise mit einem Experten. Achten Sie besonders auf: